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Gehaltsvergleich - Übersicht

Was verdient ein Taxifahrer?

Bild Taxifahrer Die Ausbildung zum Taxifahrer kann jeder antreten der einen Führschein besitzt

Als Taxifahrer ist man einerseits privatwirtschaftlich tätig. Andererseits bilden Taxis einen elementaren Bestandteil des öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Entsprechend streng sind die Richtlinien in Bezug auf die Zulassung als Taxifahrer bzw. Taxi-Unternehmen.

Ein Taxifahrer verdient im Monat je nach Arbeitsaufwand zwischen 1.000 Euro und 1.500 Euro. Der monatliche Verdienst einer Taxifahrerin liegt bei circa 1.200 Euro. Bei den angegebenen Werten handelt es sich grundsätzlich um den monatlichen Bruttoverdienst. In Bezug auf die Höhe des monatlichen Verdienstes spielt die Anzahl der getätigten Fahrten eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Des Weiteren nimmt auch die Streckenlänge der einzelnen Fahrten einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des monatlichen Verdienstes.

Die Ausbildung zum Taxifahrer

Die gute Nachricht im Hinblick auf die Ausbildung zum Taxifahrer ist, dass diese keinen besonderen Voraussetzungen unterliegt, da trotz leicht rückläufiger Zahlen das Absolvieren der Fahrprüfung im achtzehnten Lebensjahr noch immer den Regelfall darstellt. Neben der Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen gibt es keine vorgeschriebenen schulischen Leistungsnachweise für die Aufnahme der Ausbildung zum Taxifahrer. Allerdings wird eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verlangt.
Für eine solche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird vorausgesetzt, dass der betreffende Fahrer keinerlei gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt, die negative Auswirkungen auf seine Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs haben. Weiterhin muss sich dieser der besonderen Verantwortung bewusst sein, die mit der gewerbsmäßigen Beförderung von Fahrgästen einher geht. Außerdem wird eine entsprechende Ortskunde in dem Bereich verlangt, für welchen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt wird.
Das Mindesthalter für den Erhalt einer solchen Fahrerlaubnis beträgt 21 Jahre. Weiterhin muss der betreffende Bewerber seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • fomaler Antrag (ist bei den Führerscheinstellen erhältlich welche regelmäßig Teil der Straßenverkehrsämter von Kreise und Kommunen sind)
  • Personalausweis bzw. Reisepass (letzterer nur in Kombination mit einer aktuellen Meldebestätigung am jeweiligen Wohnort)
  • Fahrerlaubnis (hier wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein akzeptiert)
  • Ärztliches Gutachten durch einen Mediziner aus dem Fachbereich der Arbeitsmedizin oder Gutachten durch eine öffentlich bestellte bzw. zugelassene Begutachtungsstelle. Untersucht werden hierbei die körperliche wie auch geistige Eignung als Berufskraftfahrer im Bereich der Personenbeförderung. Im Rahmen der Leistungsdiagnostik werden nehmen Stress- und Reaktionstests auch Wahrnehmungstests vorgenommen (leistungspsychologische Untersuchung)
  • Ärztliche Begutachtung in Bezug auf die Sehkraft. Neben der Sehschärfe wird hierbei im Hinblick auf Lichtsignale und Straßenschilder auch eine Überprüfung auf Farbenblindheit vorgenommen.
  • Führungszeugnis der Belegart O (erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden)
  • Aktueller Auszug des Fahreignungsregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Bild Taxifahrer Für den Erwerb des Taxischeins ist außerdem ein Ortskundenachweis nötig

Außerdem wird ein Nachweis über Ortskenntnisse für den Bereich, in dem später gefahren werden soll, erfolgen. Im Rahmen dieser Prüfung müssen regelmäßig Fragen zu einzelnen Stadtteilen, zentralen Einrichtungen der wichtigsten Gemeinden sowie zum Standort von bestimmten Sehenswürdigkeiten beantwortet werden. Außerdem werden bestimmte Start- und Zielpunkte vorgegeben. Der Antragsteller muss dann den kürzesten bzw. schnellsten Weg zum Zielort präzise und detailliert wiedergeben. Gerade hinsichtlich dieser Voraussetzung gibt es starke regionale Unterschiede im Hinblick auf die Schwere der Fragen und inhaltlichen Anforderungen dieser Prüfung. Insofern solltest Du Dich bei Interesse am Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung vor Ort nach den genauen Bedingungen im Hinblick auf den Nachweis von Ortskenntnissen informieren.
Gleiches gilt im Hinblick auf die Zulassung von Taxis an sich. Denn wenn Du nicht für ein bereits bestehendes Taxi-Unternehmen tätig sein willst, benötigst Du als Taxi-Fahrer eine besondere Zulassung. In einigen Städten wird diese problemlos erteilt, sofern eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung sowie die Anmeldung des Gewerbes vorgelegt werden können und das zur Beförderung verwendete Fahrzeug den Ansprüchen des Gesetzgebers in Bezug auf Taxis genügt. In anderen Gemeinden erfolgt dagegen die Zuteilung von Zulassungen nur anhand des zuvor ermittelten Bedarfs im Hinblick auf den öffentlichen Personennahverkehr. Grund für diese restriktive Haltung ist angeblich eine Verhinderung des Zusammenbruchs des Taxi-Wesens aufgrund von zu starkem ökonomischen Existenzkampfs. Allerdings gibt es hierfür wenig echte Anhaltspunkte, weil das Taxi-Wesen auch in Städten funktioniert, in denen eine solche Prüfung nicht erfolgt. Allerdings macht es dieser Umstand erforderlich, dass Du Dich vor Ort informierst, wie es um die Erteilung von Zulassungen als

 

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